Anknüpfungspunkt ist die Musterrechtsverordnung für die Akkreditierung (MRVO) aus dem Jahr 2017. Sie verlangt eine Beschreibung der Qualifikationsziele und Lernergebnisse von Studiengängen auf der Basis des neuen Hochschulqualifikationsrahmens (HQR) der Kultusministerkonferenz von 2017. In beiden Dokumenten ist Musik jedoch nur oberflächlich (MRVO) oder nur auf der Doktoratsebene der Solisten-/Meisterklasse (HQR) berücksichtigt.
Um diese Lücken zu schließen, wertet die Arbeitsgruppe zunächst bestehende Lernergebnisbeschreibungen aus. Darüber hinaus bieten einschlägige Überlegungen der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen für die künstlerische Doktoratsebene (2017) und zur Rolle künstlerischer Forschung im Musikstudium (2017/2020) eine wichtige Grundlage.
Ziel des Teilprojekts ist es, eine Aktualisierung und zukunftsweisende Erweiterung der bestehenden Lernergebnisbeschreibungen vorzunehmen. Es sollen noch nicht berücksichtigte Themen, wie beispielsweise Digitalisierung, künstlerische Forschung und künstlerisch-wissenschaftliches Doktorat, Beachtung finden.
Im Ergebnis entsteht ein Vorschlag für einen Fachqualifikationsrahmen für künstlerische und künstlerisch-pädagogische Studiengänge; bei Bedarf ergänzt um eine Handreichung, die die Lehrenden und die Stabsstellen bei der Studiengangsentwicklung und beim Qualitätsmanagement/bei der Akkreditierung unterstützen. Auf Basis der Ergebnisse kann dann auch der Hochschulqualifikationsrahmen um die Musik ergänzt werden.
Die Vorstrukturierung und Entwurfsarbeit übernimmt der zentrale Netzwerk-Service, die Feinabstimmung erfolgt mit der Arbeitsgruppe sowie weiteren Expertinnen und Experten.