Teilprojekt 9

Fachqualifikationsrahmen Musik

Auch Musikhochschulen sind gefordert, ihre Studiengänge weiterzuentwickeln, an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und zu akkreditieren. Einige Kernfragen dabei lauten: Wie verändern sich Arbeitsmärkte und Bildungswege? Welche neuen oder vertieften Kompetenzen sollte das Studium dafür vermitteln? Welche Rolle spielt die Digitalisierung dabei?

Anknüpfungspunkt ist die Musterrechtsverordnung für die Akkreditierung (MRVO) aus dem Jahr 2017. Sie verlangt eine Beschreibung der Qualifikationsziele und Lernergebnisse von Studiengängen auf der Basis des neuen Hochschulqualifikationsrahmens (HQR) der Kultusministerkonferenz von 2017. In beiden Dokumenten ist Musik jedoch nur oberflächlich (MRVO) oder nur auf der Doktoratsebene der Solisten-/Meisterklasse (HQR) berücksichtigt.

 

Um diese Lücken zu schließen, wertete die Arbeitsgruppe zunächst bestehende Lernergebnisbeschreibungen aus. Darüber hinaus bot einschlägige Überlegungen der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen für die künstlerische Doktoratsebene (2017) und zur Rolle künstlerischer Forschung im Musikstudium (2017/2020) eine wichtige Grundlage.

 

Ziel des Teilprojekts war es, eine Aktualisierung und Erweiterung der bestehenden Lernergebnisbeschreibungen vorzunehmen und damit einen Beitrag zur Qualität von Studiengangsentwicklung und Akkreditierung zu leisten. Es sollten noch nicht berücksichtigte Themen, wie beispielsweise Digitalisierung, künstlerische Forschung und künstlerisch-wissenschaftliches Doktorat, Beachtung finden.

 

Im Ergebnis entstand ein Vorchlag für Expert:innen zur Überarbeitung der Lernergebniskategorien und Lernergebnisse auf Basis der AEC-Vorlage von 2009.

 

Musikhochschulen sind gefordert, ihre Studiengänge weiterzuentwickeln, an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen und zu akkreditieren. Hier ein Vorschlag für Expert:innen zur Überarbeitung der Lernergebniskategorien und Lernergebnisse auf Basis der AEC-Vorlage von 2009.

Beteiligte Musikhochschulen