26. Januar 2023

Ausschreibung „Freiraum 2023“

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) hat die 2. Runde des Förder­programms FREIRAUM ausgeschrieben. FREIRAUM 2023 will Offenheit und Kreativität in der Lehrentwicklung fördern. Die Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre ab dem 1.4.2024.

Was wird gefördert?

Es werden experimentelle Konzepte gefördert, die neue Ansätze für die Lehre entwickeln und erproben. Thematisch, fachlich und vom Umfang her sind die Vorhaben offen. Die Projekte sollen die Lernprozesse der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und durch ihr Innovationspotenzial überzeugen. Das Vorhaben soll innovativ sein, eine Fortsetzung bestehender Vorhaben reicht nicht aus.

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind „hauptberuflich beschäftigte Personen mit Lehrbezug“ an Hochschulen (auch Mitarbeiter:innen von Serviceeinrichtungen für die Lehre u.ä.). Auch studentische Projekte und Projekte von Lehrbeauftragten können über diese Personen beantragt werden. Pro Person darf nur eine Interessen­bekundung/ein Antrag eingereicht werden. Zu fördernde Kooperationspartner dürfen keinen weiteren eigenen Antrag einreichen.

 

 

Wie ist der Zeitplan für Interessenbekundung und Antrag?

Vom 1.2. bis 15.2.2023 sind zunächst Projektideen/-skizzen als Interessenbekun­dungen über die Website der Stiftung einzureichen. Das Formular für die Inter­essenbekundungvumfasst Daten zur einreichenden Person, den Projekttitel (Arbeitstitel) sowie
eine Skizze des Vorhabens (max. 1.500 Zeichen inkl. Leer­zeichen), ggf. Angaben zu max. zwei Kooperationspartnern. Mit der Unterschrift des Antragstellers wird bestätigt, dass die Hochschulleitung informiert ist und das Projekt unterstützt. Kooperationspartner reichen gemeinsam eine Interessen­bekundung.

 

Unter den Einreichungen werden dann 500 Interessenbekundungen per Los ausgewählt (Kooperationen gelten als ein Los). Sie erhalten bis zum 21.2.2023 Nachricht und werden ggf. zur Abgabe eines formalen Antrags aufgefordert. Dieser muss inhaltlich auf der ausgelosten Skizze aufbauen.

 

Der formale Antrag ist zwischen dem 1.3. und dem 30.4.2023 einzureichen. Dabei ist dann auch zu bestätigen, dass die Hochschulleitung über den Antrag in Kenntnis gesetzt wurde und dass das Projekt administrativ von der Hochschule unterstützt wird. Nach Begutachtung und Entscheidung beginnt die Laufzeit der ausgewählten Projekte am 1. April 2024 – denkbar ist auch ein späterer Beginn – und endet spätestens am 31. März 2026.

 

 

Wie sind Projekte zu gestalten, und wie hoch ist die
Fördersumme?

Neben Einzelprojekten sind auch Kooperationen möglich. Einzelprojekte arbeiten dabei zusammen. Kooperationen mit max. zwei geförderten Kooperationspartner sind zulässig (also zusammen drei Antragsteller). Von diesen dreien reicht dann jede/r einen separaten Antrag ein, der auch separat begutachtet wird – und ggf.
auch unabhängig realisierbar sein sollte.

 

Die Fördersumme beträgt maximal 400.000 EUR pro Projektantrag.
(Das wären bei 25 Mio. EUR im Programm rechnerisch mindestens 62,5 Anträge à 400.000 EUR, oder bei 250 geförderten Projekten durchschnittlich 100.000 EUR je Projekt). Förderfähig sind Personalstellen (u.a. studentisches Personal, Lehrbeauftragte, Gastprofessuren), Sach- und Investitionskosten.

Weitere Informationen zum Programm gibt es hier.