Anknüpfungspunkt ist die Musterrechtsverordnung für die Akkreditierung (MRVO) aus dem Jahr 2017. Sie verlangt eine Beschreibung der Qualifikationsziele und Lernergebnisse von Studiengängen auf der Basis des neuen Hochschulqualifikationsrahmens (HQR) der Kultusministerkonferenz von 2017. In beiden Dokumenten ist Musik jedoch nur oberflächlich (MRVO) oder nur auf der Doktoratsebene der Solisten-/Meisterklasse (HQR) berücksichtigt.
Um diese Lücken zu schließen, wertet die Arbeitsgruppe zunächst bestehende Lernergebnisbeschreibungen aus. Darüber hinaus bieten einschlägige Überlegungen der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen für die künstlerische Doktoratsebene (2017) und zur Rolle künstlerischer Forschung im Musikstudium (2017/2020) eine wichtige Grundlage.
Ziel des Teilprojekts ist es, eine Aktualisierung und zukunftsweisende Erweiterung der bestehenden Lernergebnisbeschreibungen vorzunehmen. Es sollen noch nicht berücksichtigte Themen, wie beispielsweise Digitalisierung, künstlerische Forschung und künstlerisch-wissenschaftliches Doktorat, Beachtung finden.